| Wort | Erklärung |
| Sichere Drittstaaten | Eine deutsche Erfindung im Rahmen des Asylkompromisses aus dem Jahre 1992. Demnach kann ein Flüchtling, wenn er nach Deutschland (bzw. in die EU) über ein sicheres Drittland eingereist ist, in dem er nicht politisch verfolgt wird, dorthin abgeschoben werden. Die gesetzliche Grundlage ist der § 26a Asylverfahrensgesetz. |