| Wort | Erklärung |
| DIMR | Deutsches Institut für Menschenrechte |
| FRONTEX | Abkürzung für die „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union". |
| Genfer Flüchtlingskonvention | Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK) mit seinen 46 Artikeln wird als Magna Charta des Flüchtlingsrechtes bezeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den ersten sechs Unterzeichnerstaaten der GFK. Inzwischen haben insgesamt 137 Staaten die Konvention ratifiziert |
| Haager Programm | Das Haager Programm (benannt nach dem Ort der Veröffentlichung Den Haag; vollständiger Name: "Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union") wurde im November 2004 vom Europäischen Rat angenommen. Es setzt die Richtlinien der europäischen Politik in Bereichen wie Justiz, Migration, Grundrechte, Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung u.a. für den Zeitraum von 2005 bis 2010. |
| Refoulement-Verbot | Das Refoulement-Verbot untersagt den Vertragsstaaten, Menschen in Länder zurückzuweisen, in denen sie unmenschlicher Strafe oder Behandlung unterworfen werden oder ihr Leben oder Freiheit bedroht ist. Ob diese Gefahr besteht, ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren mit adäquaten Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen. Das Refoulement-Verbot bindet staatliche Hoheitsträger unabhängig vom Ort ihres Handelns, also auch auf hoher See. Es ist in verschiedenen UN-Menschenrechtskonventionen sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten. |
| Rücknahmeabkommen | Deutschland hat eine Vielzahl von unterschiedlichen Rückführungsabkommen. Durch das Schengener Abkommen fielen einige der Rückführungsabkommen weg. |
| Sichere Drittstaaten | Eine deutsche Erfindung im Rahmen des Asylkompromisses aus dem Jahre 1992. Demnach kann ein Flüchtling, wenn er nach Deutschland (bzw. in die EU) über ein sicheres Drittland eingereist ist, in dem er nicht politisch verfolgt wird, dorthin abgeschoben werden. Die gesetzliche Grundlage ist der § 26a Asylverfahrensgesetz. |